Entspannung und Stressabbau können zur Gesundheitspflege der Mitarbeiter, auch alspräventative Maßnahmen für Firmen, Einrichtungen, Organisationen usw. angesehen werden.
(Seit 01.01.2009, sind für gesundheitsfördernde Maßnahmen, bis 500 €, pro Mitarbeiter und Jahr, lt. § 3 Nr. 34 EStG, Lohnsteuer frei).